Mit welchem Recht!?

Mit welchem Recht!?

Wir sind wütend, verdammt wütend!

Wir, das sind: Kompromissbereite Motorradfahrer[1], die den Dialog mit Anwohnern, Verbänden und der Politik suchen, um konstruktiv das Problemfeld “Motorradlärm” zu bearbeiten.

Wir sind wütend, weil uns nun allerdings eine Enteignung angedroht wird. Aber der Reihe nach: Worum geht es?

Der Verein Vereinigte Arbeitsgemeinschaften gegen Motorradlärm (VAGM) hat ein bislang nicht öffentlich gemachtes Positionspapier beim Verkehrsausschuss des Bundestags eingereicht. Laut dieses Nachrichtenartikels wird im Positionspapier unter anderem die Einführung des sogenannten Tiroler Modells bei uns in Deutschland gefordert. Wie wir erst kürzlich im Artikel Sinnvolle und weniger sinnvolle Maßnahmen gegen Motorradlärm unter Rückgriff auf Forschungsergebnisse feststellten, ist dieses Modell ganz großer Quatsch. Denn fast jedes serienmäßige Motorrad hat durch den Fahrer das Potenzial, laut zu sein, aber Motorräder mit einem relativ hohen Standgeräusch können umgekehrt auch deutlich unterhalb des geforderten Standgeräuschgrenzwerts und absolut sozialverträglich bewegt werden. Anstatt allerdings beim Fahrer anzusetzen, was das einzig Logische wäre, möchte man nun aus der Gesamtmenge der potenziell lauten Motorräder willkürlich auf Basis des Standgeräuschs bestimmen, welche davon als zu laut gelten und deshalb bestimmte Strecken nicht mehr befahren dürfen.

Was soll denn das!? Diese Herangehensweise zeugt rundherum von fehlendem Sachverstand: Die Befürworter solcher Maßnahmen scheinen sich weder mit Motorrädern noch mit dem Motorradfahren an sich noch mit Motorradfahrern auszukennen.

Mehr noch: Auch wenn der VAGM vorgibt, das “Motorradfahren sozialverträglich zu machen”, ist das Tiroler Modell alles andere als das. Denn es bedeutet nichts anderes als eine Entwertung und teilweise Enteignung älterer (Stichwort: Bestandsschutz!) sowie auch fabrikneuer Motorräder – ganz egal, ob der Fahrer sozialverträglich fährt oder nicht.

Die fehlende technische Kompetenz zeigt sich auch in der Forderung, Motorräder zukünftig auf 80dB beschränken zu wollen – wohlgemerkt in allen Fahrzuständen. Auch hier sei wieder auf unseren Artikel verwiesen. Darin machen wir deutlich, dass das Fahrgeräusch aus unterschiedlichen Komponenten besteht (Ansauggeräusch, Verbrennungsgeräusch, Reifenabrollgeräusch etc.) und eine feste Begrenzung auf 80dB vollkommen unrealistisch ist – selbst bei Elektromotorrädern. Wie der VAGM in einem eigenen Artikel selbst verdeutlicht, gilt dies sogar für PKW. Denn die im Artikel genannte Messreihe weist bei bis zu 66,7% der PKW einen Schalldruck von mehr als 83dB aus. Die Forderung, nur Motorräder auf 80dB in allen Fahrzuständen begrenzen zu wollen, ist also nicht nur technisch unhaltbar, sondern mit Blick auf die anderen Verkehrsteilnehmer auch noch inkonsequent.

Glücklicherweise scheinen diese Maßnahmen nicht nur bei uns auf Unverständnis zu stoßen. Wenn man die Beteiligung der Petition für solche vermeintlichen Lärmschutzmaßnahmen mit der Beteiligung unserer Petition gegen diesen Quatsch vergleicht, scheint ein großer Teil der Bevölkerung die Sinnfälligkeit der Maßnahmen zu hinterfragen: 
Im erstgenannten Fall wurden über einen Zeitraum von 12 Monaten 7948 Unterschriften gesammelt. Die Petition, die sich gegen die Anwendung der geforderten Maßnahmen stellt, sammelte 205.165 Unterschriften in einem Zeitraum von 2,5 Monaten.

Es bleibt daher nur zu hoffen, dass beim VAGM bald deutlich mehr Sachverstand einkehrt. In diesem Fall stehen wir als MOTO e.V. gerne für konstruktive Gespräche zur Verfügung, um Maßnahmen zu entwickeln, die tatsächlich den gewünschten Effekt bringen.

  1. Bei Erwähnung von allgemeinen Berufsbezeichnungen, Kategorien von Personengruppen etc. wird zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit ausschließlich das generische Maskulinum verwendet. Es sind aber grundsätzlich alle sozialen und biologischen Geschlechterkategorien gemeint.