Die Petition Teil 2 „Der nächste Schritt“

Nun ist die Zeit gekommen, vor ca. 3 Monaten war der Zeitraum für das Sammeln der Unterschriften beendet bis dahin wurde gut 205000 mal unterschrieben.
In den nächsten Tagen wird die Petition bei der zuständigen Stelle eingereicht in dem Zuge kommt auch direkt unserer Forderungskatalog mit auf die Reise, unsere Forderungen könnt ihr nachfolgend lesen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Thema Motorradlärm ist seit dem 15.05.2020 weder aus der Öffentlichkeit noch aus den politischen Sitzungen zu bekommen.

Trotz einer ausreichenden Gesetzeslage werden in den Drucksachen Forderungen aufgeführt, welche für alle Motorradfahrenden als gleichwertigen Verkehrsteilnehmer diskriminiert.
Statt der Schaffung neuer Regelungen fordern wir die Bundesregierung hiermit auf, bestehende Gesetze in den einzelnen Bundesländern konsequent durchzusetzen.

Gezielte, öffentlichen Fehldarstellungen aller Motorradfahrenden erfolgen derzeit auf den verschiedensten Plattformen und durch Medien, z. B.

  • Motorradfahrer, die schlimmste Landplage seit 120 Jahren (Süddeutsche Zeitung, https://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/mitten-in-ebersberg-die-ritter-der-saunarunde-1.4078517)
  • Schwarze Schafherden (LNV Baden-Württemberg https://lnv-bw.de/motorradlaerm-schwarze-schafe-oder-schwarze-schafherden/)
  • Lärmer, die krank machen
  • Scheuer schlägt sich auf die Seite der Raser und Heizer (Silent Rider)
  •  asoziale Hornochsen (motorradlaerm.de)

Die Folgen dieser Darstellungen sind in diesem Jahr ein Anstieg der Übergriffe auf Motorradfahrer, z. B. durch Nägel auf der Straße, Abdrängen auf der Straße, Zerkratzen und Umstoßen von geparkten Motorrädern bis zu verbalen und körperlichen Angriffen auf Grund der Erkennbarkeit mittels Helmes.
Um der seit Jahren andauernden Diskriminierung gegen Motorradfahrer ein Ende zu bereiten, fordern wir folgende Maßnahmen:


• Einen Beauftragten des Bundes zur Interessenvertretung der Motorradfahrer.

Die derzeit über 4 Millionen aktiven Motorradfahrer werden seit über 40 Jahren negativ in der Öffentlichkeit wahrgenommen und mit einem unzutreffenden, diskriminierenden Image dargestellt (https://ralfsiebert.de/bike/da/index.html).
Ein Beauftragter, der selbst aktiver Motorradfahrer ist, soll kompetente Anlaufstelle für alle Belange zum Thema darstellen.

• Anwendung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Absatz 1 GG

Die Drucksachen 125/20 und 19/23731 ermöglichen die Isolation eine Gruppe von Verkehrsteilnehmern und stellt damit eine allgemeine Diskriminierung einzelner Verkehrsteilnehmer dar.

• Einrichtung eines Förderprogramms von Lärmdisplays
Orientiert am Modellversuch des Landes Baden-Württemberg, mit gleichzeitigem Einsatz eines Förderprogramms für Lärmdisplays, wünschen wir uns eine Einrichtung einer bundesweiten Zuwendung für Städte und Gemeinden, sowie Land- und Stadtkreise.
Hierbei bitten wir um die Beachtung der von RTB durchgeführten Studien zum maximal effektiven Einsatz. Die vom Land Baden-Württemberg in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführten Testreihen haben eine Absenkung der Lärmwerte von Motorrädern im Mittel um 1,1 bis 2,2 dB(A) nachgewiesen. Mit Motorradlärm-Displayanzeigen können Motorradfahrende zu einer moderaten und damit lärmreduzierten Fahrweise angehalten werden.

• Bestandschutz für Kraftfahrzeuge

Bestandsschutz für legal zugelassene Kraftfahrzeuge, entsprechend der Angaben in den Zulassungspapieren und somit Abgrenzung zu manipulierten Fahrzeugen aller Art.

• Verstärkte Kontrollen durch Qualifizierung der Ordnungskräfte
Vollausstattung und entsprechende Ausbildung für Polizeikräfte (z. B. 3 Einheiten pro Regierungsbezirk) zur verbesserten und konsequenteren Umsetzung der beweissichernden Aufnahme von illegal manipulierten Fahrzeugen aller Art.

• Bundesweite Gleichstellung der Umsetzung des § 24 StVG Nr. 214a
Die Umsetzung dieses Paragraphen bedarf einer dringenden bundesweiten Umsetzung. Bisher wird die Aktion bei der Feststellung eines zu lauten Auspuffs unterschiedlich durch die Polizeibeamten gehandhabt. Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 30.06.1977, Aktenzeichen4 StR 689/76 ist ein Polizist in der Lage, ohne ein Geräuschmessgerät bei der Annahme eines vermeidbaren Maßes der Geräuschentwicklung eine Sicherstellung der Auspuffanlage vor Ort einzufordern. Dieses Urteil wurde 2018 mit dem Urteil AZ 1K4344/17 nochmals bestätigt.

• Verstärktes Unterbinden verbotener Kraftfahrzeugrennen

Eine konsequentere Kontrolle von bekannten Hotspots und eine damit verbundene, konsequentere Umsetzung des § 315d StGB

• Gleichberechtigung in kommunalen Gremien

Faire Kommunikation zur Problemanalyse und -lösung mit allen Beteiligten in von Lärm belasteten Städten und Gemeinden, durch Einbeziehung des Beauftragten bzw. den entsprechenden, ortsansässigen Motorradvereine, wie z. B. die Motorradfreunde Sauerland e. V. und anderer Vereinigungen. Die, in Drucksache 125/20 zu fördernden, genannten, ausschließlich bestehend aus öffentlichen Körperschaften wie Silent Rider e. V., fehlt der aktive Bezug zum Motorradfahren. Eine gleichberechtigte Beteiligung aller Betroffenen ist bislang nicht gewährleistet.

• Anhörung bei verkehrssichernden Maßnahmen

Beteiligung bei Planung und Umsetzung baulicher Verkehrssicherungs-Maßnahmen durch Einbeziehung des Motorradbeauftragten bzw. örtlicher Motorradvereine. Dies dient der Vermeidung einer mangelhaften Disposition in der baulichen Ausführung z. B. von Rüttelstreifen, Teernähten sowie meist fehlenden Leitplankenpolstern und Leitblechen.

• Praxisorientierte Streckensanktionen

Keine Streckensanktionen (Streckensperrungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, zeitliche oder örtliche Fahrverbote) ohne die Beteiligung des Motorradbeauftragten oder stellvertretender vor Ort geeigneter Organisationen. Diese verfügen über entsprechende Fachkompetenz und beachten die Gleichberechtigung im Straßenverkehr. Eine Verlagerung der Hotspots wird zudem umgangen.

•Verbot der Geschwindigkeitseinschränkung nur für Motorradfahrende
Eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf einer Strecke stellt ein erhöhtes Unfallrisiko für Motorradfahrende dar. Kleiner als ein LKW, Bus oder PKW ist der Motorradfahrende leicht zu übersehen und wird durch die Reduzierung der Geschwindigkeit bei Überholmanövern einer extrem erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt.

Das in der Öffentlichkeit bestehende Bild entspricht nicht der tatsächlichen Vielfalt der Motorradfahrenden. Längst ist für viele Fahrende das Motorrad kein reines Freizeitvergnügen mehr. Vielmehr wird das Motorrad als kostengünstiges, umweltschonenderes, besonders im Stadtverkehr platzsparendes Fortbewegungsmittel eingesetzt. Gerade in der derzeitigen Corona–Pandemie ist das Motorrad durch das Tragen des Helms ein sicheres Verkehrsmittel im Hinblick auf Einhaltung der Hygienevorschriften.

Auch regen wir zusätzlich folgende Punkte zur Umsetzung an:


• Vereinfachte Reifenfreigabe und Reifenindex für Abroll-Geräusch:
Unterschiede in der nationalen und europäischen Reifenhomologation für Motorräder erzeugen Widersprüche und erschweren die einfacheren Freigaben in Abstimmung von Motorrad- und Reifenhersteller. Zusätzliche Vorführungen bei TÜV und der gleichen schaffen lediglich mehr Aufwand. Reifenindex für Abrollgeräusche nach dem Vorbild für KFZ-Reifen.
 
Gleichstellung der Kilometerpauschalen
Gleichstellung der Kilometerpauschalbeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dies dient der ökologischen Sicherung des Pendelverkehrs und der Gleichstellung von Motorrad als Hauptfahrzeug zur Arbeitsstelle.

Vereinfachtes Parken
Die Einrichtung von gekennzeichneten Parkplätzen für Motorräder in Parkhäusern und auf Parkplätzen in öffentlicher Hand, sowie Schaffung von Ausnahme- bzw. Sonderregelungen durch den Gesetzgeber über die Anbringung von Parkscheinen, Parkscheiben an Motorrädern bis zur flächendeckenden Möglichkeit zur Online-Buchung von Parktickets für alle Verkehrsteilnehmer.

Für Gespräche, Diskussionen bzw. fachlichen Austausch sind wir selbstverständlich bereit, um konstruktiv an einer Lösung für alle Beteiligten mitzuwirken.

Gestattung zur angepassten Nutzung der Staugasse
Gestattung zum angepassten Befahren der Staugasse unter der Auflage, das Passieren eines Einsatzfahrzeuges jederzeit zu gewährleisten. Gerade in den Sommermonaten besteht für Motorradfahrer in Staus eine massive Gefahr der Hyperthermie und Dehydration.

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