Drucksache 19/23731 und ein Brief an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 19/23731 und ein Brief an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Essen 28.01.2021

Bereits am 28.10.2020 wurde durch die Partei Bündnis 90/Die Grünen eine Drucksache im Bundestag eingereicht. Im Interesse der Motorradfahrerenden hat auch MOTO reagiert und die Verfasser am 12.11.2020 und nochmals am 11.01.2021 zu einer Stellungnahme aufgefordert.  Auf diese Stellungnahme warten wir als Bürger, Wähler und Betroffene allerdings vergeblich.

Unseren Brief möchten wir euch an dieser Stelle nicht vorenthalten und fordern Bündnis 90/Die Grünen nachdrücklich auf Stellung zu nehmen.  

Es ist für uns nicht nachvollziehbar und schade, dass wieder einmal nur über und nicht mit Bikern gesprochen wurde. MOTO e.V. steht zu seinem Leitspruch. Die Biker im Dialog sind weiterhin offen für einen konstruktiven Austausch. 


Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion der Grünen,   
 
 

mit Erstaunen nehmen wir Ihren Antrag an den Deutschen Bundestag zu dem Thema “Motorradfahren ohne unnötigen Lärm” zur Kenntnis. Hier stellt sich bereits die Frage: Was ist unnötig?  

Mit unseren Kundgebungen brachten wir sehr deutlich zum Ausdruck, dass wir als Dialogpartner zur Verfügung stehen.   
 
 

In Ihrem ergänzenden Antrag zu der Drucksache 125/20 wird das Angebot der Motorradfahrenden nicht erwähnt und somit die Möglichkeit ignoriert, alle Beteiligten an einen Tisch für einen fairen Interessenausgleich aller zu bringen.   

Wir schicken vorweg, dass das Motorrad ein gleichwertiges Fahrzeug neben Pkws und Fahrrädern ist und nicht nur der individuellen Freizeitgestaltung dient. Ebenso stellten wir in unseren Gesprächen mit vielen Motorradfahrenden fest, dass der durchdringende Sound eher nebensächlich ist und widersprechen somit Ihrer getroffenen Aussage in Ihrem Antrag.  

Weiterhin widersprechen wir der Feststellung, dass die Kommunen dem Motorradlärm hilflos gegenüberstehen. Mit entsprechend geschulter Polizei und durchgeführten Verkehrskontrollen lassen sich die zu dieser Thematik bestehenden Gesetze konsequent durchsetzen. Dies ist natürlich nicht möglich, wenn genau an dieser Stelle seit Jahren der Rotstift angesetzt wird.   
  

Nun möchten wir auf die einzelnen in Teil II benannten Punkte eingehen und unsere Ansichtsweise darlegen.  

Zu Punkt 1. durch Kampagnen, Plattformen für Kooperationen und Maßnahmen wie Lärmdisplays das Bewusstsein für das Störpotenzial von Motorradlärm sowie die Rücksichtnahme der Fahrerinnen und Fahrer zu fördern.  
Auch dies wünschen wir uns, um auf einer sachlichen Ebene mit allen Beteiligten in den Austausch zu treten und gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme zu fördern.   

 
Zu Punkt 2 – im Rahmen des Straßenverkehrsrechts Schwellenwerte für unnötigen Lärm zu definieren und Überschreitungen mit wirksamen Mitteln zu ahnden sowie die Poser-Regelung (§ 30 (1) StVO) auf ortsnahe Strecken auszudehnen,  
Die Vermeidung von unnötigem Lärm und vermeidbaren Abgasbelästigungen sollte für alle Verkehrsteilnehmer eine Selbstverständlichkeit sein und bereits in den Fahrschulen gelehrt werden.   
Wir weisen darauf hin, dass im Vergleich auch das Auto für Freizeitfahrten, z.B. für Wochenendausflüge, vielfach genutzt wird.   

 
Zu Punkt 3 – umgehend praktikable Lösungen zu entwickeln, um im Fall von Verstößen die Identität von Motorradfahrenden sowie Fahrzeughalterinnen und –haltern problemlos feststellen zu können sowie die sofortige Einführung der Halterkostenhaftung.  
Das Frontkennzeichen wurden aufgrund der von dieser ausgehenden Verletzungsgefahr für alle Unfallbeteiligten abgeschafft. Hieran hat sich bis heute nichts geändert. Jedoch entwickelte sich die Technik zur Geschwindigkeitsüberwachung – insbesondere die Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung Radargeräte – weiter. Somit ist das sogenannte Nachblitzen möglich. Es muss nur eingesetzt werden.   

 
Zu Punkt 4 – umgehend in Richtung der leisen und weniger klimaschädlichen Mobilität der Zukunft umzusteuern und Anreize für den Umstieg auf Elektromotorräder zu schaffen. 
Dies ist ein löblicher Ansatz, jedoch sehen wir hier den Klimaschutz nicht vorrangig, siehe Gewinnung des notwendigen Lithiums für die Batterien etc.  
Es gibt bereits Studien zu dem Thema Verkehrslärm (https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/laerm.html).  
Hier wird festgestellt, dass auch die E-Bikes sich über 80 dB(A) bewegen und nicht marginal leiser als herkömmliche Motorräder sind. Der Unterschied liegt lediglich in der Geräuschkulisse. Auch werden E-Fahrzeuge mit Sounddesign ausgestattet, damit sie akustisch im Alltag wahrgenommen werden.   

 
Zu Punkt 5 – den Einsatz von Technik, die die Emissionen erhöht und Testzyklen erkennt, für Motorräder und Pkw umgehend wirksam zu bekämpfen, unter Ausschöpfung aller nationalen rechtlichen Möglichkeiten.  
Diese Formulierung lehnen wir in Bezug auf Motorräder vollständig ab, da bereits mit der Formulierung der Forderung unterstellt wird, dass auch bei Motorrädern analog zum Dieselskandal Manipulationen stattgefunden hätten. Diese Formulierung ist entsprechend aus Gründen der sachlich korrekten Abgrenzung zu berichtigen. Davon unabhängig sind manipulative Versuche dieser Art natürlich für jedwede Art von Fahrzeugen grundsätzlich abzulehnen. 
 
 

Zu Punkt 6 – auf eine Überarbeitung der Typzulassungsvorschriften hinzuwirken, mit dem Ziel, einen Lärmgrenzwert von 80 Dezibel für alle Motorräder und Betriebszustände sowie den gesamten Geschwindigkeitsbereich festzulegen, unter Beibehaltung des bestehenden Grenzwerts von 77 Dezibel für die Fahrbereiche, die der gegenwärtige Testzyklus abdeckt. 
Hier empfehlen wir den fachlichen Austausch mit den Entwicklungsingenieuren hinsichtlich der Machbarkeit und die Hinzunahme der in Punkt 4 erwähnten Studie. Eine Umsetzung dieses Punktes würde auch den Einsatz eines Teils der derzeitig auf dem Markt vorhanden Elektrofahrzeuge unmöglich machen.  

 
Zu Punkt 7 – auf eine Überarbeitung der Typzulassungsvorschriften dahingehend hinzuwirken, dass alle technischen Möglichkeiten, Motorräder und Pkw lauter zu machen als zum Erbringen der Fahrleistung nötig ist, zu verbieten.  
Hier empfehlen wir den fachlichen Austausch mit den Entwicklungsingenieuren.  
 
 

Zu Punkt 8 – den Lärmschutz zu verbessern, indem Motorradlärm bezüglich seiner spezifischen Merkmale (besonderes Belästigungspotenzial, Konzentration auf bestimmte Zeitabschnitte, markante Spitzenpegel) in die Lärmberechnung eingeht.  
Grundsätzlich ist der Ansatz richtig, um spezifischer, mögliche Maßnahmen ergreifen zu können. Dabei sollte allerdings nicht unterschlagen werden, dass der Lärmbegriff keinesfalls ein objektiver ist. Lärm ist vielmehr u.a. ein Produkt aus der Lautstärke eines Geräuschs (die zwar objektiv messbar ist, aber auch subjektiv unterschiedlich wahrgenommen wird) und der Abneigung vor diesem. Es steht zu vermuten, dass ein Geräusch deshalb nicht in medizinisch bedenkliche Regionen vorstoßen muss, um als Lärm angesehen zu werden. Maßnahmen sollten also differenzieren, ob sie zum Gesundheitsschutz eingesetzt werden, oder ob diese Maßnahmen lediglich auf die subjektive Geräuschsensitivität und -abneigung gewisser Personen ausgerichtet sind. Jedoch sollten diese Maßnahmen auf keinen Fall in Form von Streckensperrungen münden.   
 
Zu Punkt 9 – die Verantwortlichen in die Lage zu versetzen, für schwerstbetroffene Orte für zunächst eine Saison das sogenannte Tiroler Modell mit Streckensperrungen für Motorräder mit einem Standgeräusch von zunächst mehr als 95 Dezibel anzuordnen, die Lärmminderung während der Testphase laufend zu evaluieren und falls die Lärmminderung nicht zufriedenstellend ausfällt, die Verantwortlichen in die Lage zu versetzen, lärmbedingte Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Sonn- und Feiertagsfahrverbote zu verhängen, solange bis wirksame Maßnahmen zum Ausschluss besonders lauter Maschinen spürbar Abhilfe schaffen.   
Das lehnen wir konsequent ab. Alle nicht manipulierten Motorräder sind legal zugelassen, die Halter haben diese Motorräder mit einer gültigen Zulassung erworben. Die gültige Zulassung wird Ihnen mit der angedachten Umsetzung des Tiroler Modells quasi entzogen und entbehrt somit jeglicher rechtlichen Grundlage.   
Bei angewandten Streckensperrungen wird letztendlich eine Verlagerung der Verkehrsproblematik stattfinden. Eine Streckensperrung gilt als das letzte behördliche Mittel, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg erzielen.   
In erster Instanz müssen bestehende Gesetze mit den entsprechenden Sanktionen konsequent angewandt und umgesetzt werden.   
Wir befürworten statt dieser Maßnahmen den Einsatz aller verfügbaren Mittel, wie z. B. den studienbasierten, richtigen Einsatz von Lärmdisplays und die Schaffung einer bundesweiten ebenfalls studienbasierten und damit sinnvollen Kampagne zur Bewusstseinsschaffung.   
Dazu wäre die Entwicklung eines bundesweite anwendbaren Maßnahmenplanes, ähnlich der MVMot https://www.fgsv-verlag.de/mvmot und die Umsetzung unseres Forderungskatalogs (siehe Anhang) ein praktikabler Ansatz.  
 
Schlussendlich betonen wir, dass wir die Nöte der Anwohner verstehen und nachvollziehen können. Jedoch wird Lärm sehr subjektiv wahrgenommen. Auch haben wir bei bereits persönlichen Gesprächen mit Anwohnern feststellen können, dass sie nicht immer den Fahrzeugtyp (Pkw, Motorrad) unterscheiden können.   
Das Thema Motorradlärm, das eigentlich Verkehrslärm heißen muss, wurde aktiv durch Vereine wie VAGM e. V. mit motorradlärm.de und Silent Rider e. V., welche durch Werbeagenturen geführt werden, in die Öffentlichkeit gebracht.   
Vergleichen Sie die Petitionen https://www.openpetition.de/petition/online/keine-fahrverbote-fuer-motorraeder-an-sonn-und-feiertagen-2 , welche in 2 Monaten 205.165 Unterschriften erzielte mit der Petition von Silent Rider https://www.openpetition.de/petition/online/silent-rider-die-bundesweite-initiative-gegen-unnoetigen-motorradlaerm , welche seit Dezember 2019 läuft und derzeit 7.543 Unterschriften erzielt hat. Die Klagen über Motorradlärm nehmen ständig zu, Messungen liegen aber in den wenigsten Fällen vor.  Diese sind mit den, durch die Bast zertifizierten, Leitpfosten bereits möglich. 
Um die Interessen aller Beteiligten in den Ausgleich zu bringen ist es nötig, alle vorhandenen Möglichkeiten zu publizieren und anzuwenden.  
Eine sofortige Stilllegung illegal manipulierter Fahrzeuge vor Ort ist auch jetzt nach § 24 StVG Nr. 214a umsetzbar. Dies wird auf Grund fehlender Ausbildung der Beamten derzeit nicht vollumfänglich umgesetzt.   
Die derzeit bestehenden Gesetze ermöglichen ausreichend Handlungsspielraum, welcher derzeit nicht im vollen Umfang angewandt wird. Die Schaffung neuer Maßnahmen ist eine Bestrafung aller Motoradfahrenden mit dem Zugeständnis der Handlungsunfähigkeit der Regierung im Rahmen der Gesetzgebung.  
Als Biker im Dialog sind wir weiterhin an einem Austausch zum Ausgleich der Interessen aller Beteiligten interessiert.  
 
 

Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards